Beiträge
Die Mitglieder der Spvgg Warmbronn Tennis e.V. sind gleichzeitig Mitglieder in der Spvgg Warmbronn 1910 e.V. und können damit das gesamte Sport-Angebot in Warmbronn nutzen.
Die entsprechenden Beiträge werden von Tennis Warmbronn an an die Spvgg Warmbronn 1910 e.V abgeführt.
Erstmitglied: 230,- € (inkl. 75,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
Ehegatte: 130,- € (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
Familienbeitrag: 450,- € (inkl. 180,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
Gemeinsam in einem Haushalt lebende Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre
Jugendliche ab 18 Jahre in der Ausbildung mit Ausbildungsnachweis bis zum 30.01. vorliegend
- 1.Kind/Jugendliche von aktiven Mitgliedern: 100,- € (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
- 2.Kind/Jugendliche von aktiven Mitgliedern: 70,-€ (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
ab 3.Kind/Jugendliche von aktiven Mitgliedern : kostenlos (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
1.Kind/Jugendliche von Nichtmitgliedern: 160,- € (inkl. 40,-/75,-€ Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
- 2.Kind/Jugendliche von Nichtmitgliedern: 70,-€ (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
- ab 3.Kind/Jugendliche von Nichtmitgliedern : kostenlos (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
Schüler, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende und Studenten ab 18 Jahre mit Ausbildungsnachweis bis zum 30.01. vorliegend:
als Erstmitglied: 160,- € (inkl. 75,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
als Familienmitglied: 130,- € (inkl. 40,- € Beitrag Spvgg Warmbronn 1910 e.V.)
Passives Mitglied: 75,- €
Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Wir wünschen uns jedoch von neuen Mitgliedern einen Spendenbeitrag zum Erhalt und zur Pflege unserer Anlagen (gegen Spendenbescheinigung).
Der Vorstand der Spvgg Warmbronn Tennis e.V. behält sich vor, im Falle der Veränderung von Beiträgen, die sie an die Spvgg Warmbronn 1910 e.V abzuführen hat, diese Veränderungen an die Mitglieder weiterzugeben.
Arbeitseinsatz
Jedes aktive Mitglied hat pro Kalenderjahr 5 Stunden Arbeitseinsatz zu erbringen, falls es in diesem Jahr zwischen 14 und 65 Jahren alt wird (jeweils einschließlich). Das gilt insbesondere auch für Neumitglieder, die erst im laufenden Kalenderjahr eintreten. Für nicht erbrachten Arbeitseinsatz wird nach dem 31. Oktober vom Konto des Mitglieds ein Ersatzgeld eingezogen. Dieses beträgt für 14- bis 17-Jährige 10,- € und für Volljährige 20 € pro nicht geleistete Arbeitseinsatz-Stunde.
Erbrachter Arbeitseinsatz bei der Spvgg Warmbronn e. V. wird nicht angerechnet!
Tennishausdienst
Ist von allen aktiven Mitgliedern zwischen dem 18. und dem 65. Lebensjahr ein- bis zweimal im Jahr zu übernehmen Die Einteilung erfolgt alphabetisch für jeweils einen Tag, wobei Vertretungen durch das jeweilige Mitglied selbst zu organisieren sind. Für nicht erbrachten Tennishausdienst wird eine Gebühr von 20,- € erhoben.
Rahmenbedingungen:
Die Mitglieder der Spvgg Warmbronn Tennis e.V. sind gleichzeitig Mitglieder in der SpVgg Warmbronn 1910 e.V. und können damit das gesamte Angebot des Vereins nutzen. Die entsprechenden Beiträge werden von Spvgg Warmbronn Tennis e.V. an den Gesamtverein abgeführt.
Die Jahresbeiträge für das laufende Jahr sind jeweils Ende Januar fällig. Erst nach Zahlung des Jahresbeitrags und eventueller sonstiger Forderungen der Tennisabteilung kann Anspruch auf die Spielerkarte erhoben werden, die allein zum Spielen auf den Freiplätzen berechtigt
Jedes aktive Mitglied leistet pro Jahr im Frühjahr beim Platzbau einen Arbeitseinsatz von 5 Stunden. Familienmitglieder können sich gegenseitig vertreten. Der Arbeitseinsatz beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird und endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Gebühr erhoben.
Für den Einzug der Jahresbeiträge und sonstiger Forderungen der Tennisabteilung ist eine SEPA-Mandat zu erteilen.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung teilen Sie bitte umgehend unserem Schatzmeister mit.
Alle Änderungen im Status der Mitglieder (Aktivierung, Passivierung, Austritt, Beitragsermäßigung usw.) sind ausschließlich zum 01.01. des folgenden Jahres möglich.
Diese Änderungen sowie alle Anträge, welche sich auf das kommende Jahr beziehen, sind bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Danach können sie nicht mehr berücksichtigt werden.
Name und E-Mail-Adresse des Zahlungspflichtigen sind gleichzeitig Empfängeradresse für die Aussendungen der Tennisabteilung.