Erfreuliche Lockerungen – Vernunft Gefordert

Liebe Mitglieder,

nachdem wir im Landkreis Böblingen am Donnerstag die „Stufe unter 35“ erreicht haben, entfallen einige Corona-Einschränkungen:

• Doppel ist wieder möglich
• Umkleiden und Duschen können genutzt werden (von max. 3 bzw. 2 Personen gleichzeitig)
• wir können die Terrassenmöbel, die Bänke im Mittelgang wieder aufstellen und nutzen - aber aufgepasst, die Einschränkungen kommen gleich!

Das waren dann auch schon die Lockerungen und sie gelten ausschliesslich beim Sport und für Sportler. Unser Ordnungsamt unterscheidet streng zwischen „beim Sport“ und „vor und nach dem Sport“. Was bedeutet das?

• für Zuschauer – also Nicht-Tennisspieler – gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, es dürfen sich max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten als Zuschauer auf unserer Anlage aufhalten.
• bevor der Sport anfängt, oder wenn der Sport erkennbar beendet ist, gilt das auch für Tennisspieler. Zusammensitzen nach dem Training ist damit auf max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten beschränkt. Der Einfachheit halber sollten wir es ganz bleiben lassen.

Nachdem jetzt an vielen Stellen Test-Möglichkeiten angeboten werden, gibt es gegenüber früher auch Verschärfungen, z.B. für Innenräume:

• unsere Tennishalle ist die meiste Zeit sowieso geschlossen. Wir benutzen sie nur ausnahmsweise bei Regenwetter für das Training mit der Tennisschule. Das dürfen ab sofort nur noch getestete Personen, dann allerdings auf beiden Plätzen und auch Doppel. Duschen und Umkleiden in der Tennishalle sind nur für jeweils eine anwesende Person geeignet, also besser in Tenniskleidung kommen und wieder gehen, das ist schneller.
• gleiches gilt für unseren Gastraum, hier dürften sich nur getestete Personen aufhalten, deshalb bleibt er geschlossen (Gilt nicht für Vorstandsitzungen u.ä., hier sind max. 10 Teilnehmer erlaubt, auch ohne Test)

Nicht geändert haben sich:

• die Kontaktnachverfolgung, also unsere Anwesenheitsliste, in die sich jeder einträgt, der die Anlage betritt – auch Zuschauer
• die Abstandsregel, oje, ein heikles Thema. Wir müssen 1,5 m Abstand einhalten, immer und überall. Vor allem hier haben wir – freundlich ausgedrückt – einen gewissen Nachholbedarf

Unser Hygienekonzept wurde angepasst und hängt in aktualisierter Fassung aus. Ausserdem steht es auf unserer Homepage.

Für unsere demnächst anstehenden Punktspiele benötigen wir ein eigenes Hygienekonzept. Soviel vorweg, bei Punktspielen gilt Alkohol-Verbot und wegen der oben erwähnten Beschränkung von max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten „nach dem Sport“ ist keine Bewirtung möglich. Damit ist das gemeinsame Essen gemeint, nicht Obst, Müsliriegel, Kaffee usw. während der Spiele. Bei Auswärtsspielen in anderen Landkreisen, gelten die dort üblichen Bestimmungen. Z.B. gilt in Stuttgart aufgrund der höheren Inzidenzwerte eine Testpflicht wahrscheinlich auch für Freiplätze.

Ohne dass ich es im Einzelnen erwähnt habe, gelten die oben genannten Einschränkungen nicht für Geimpfte und Genesene. Sie müssen ihren Nachweis dabei haben.

Warmbronn, den 12. Juni 2021

Rainer Hummel

Link zum Hygienekonzept Freiplätze
Link zum Hygienekonzept Halle